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Vieles hat sich in den letzten Jahren geändert. Durch freiere Auslegung von §43b BRAO,
den §6 und 7 BO/RA sowie anderen Vorgaben ist heute vieles möglich: Design-Kanzleischilder,
Internet, Imagefilme, Hauszeitschriften, Sponsoring, virtuelle Kanzleien ...

Auch das Umfeld sieht heute anders aus: Anspruchsvolle, vor- bzw. teil-informierte
Klienten mit hohem Servicebewusstsein wollen eher nicht „den Anwalt um die Ecke”,
sondern den Spezialisten, der zu Ihnen und Ihrer Aufgabe passt.

Das legt nahe, dass Informationen jetzt nicht nur fließen dürfen, sondern müssen.
Aus unserer Sicht kommt es darauf an, unter Berücksichtigung der noch bestehenden
Restriktionen das ohnehin bestehende Profil und die Schwerpunkte der einzelnen Kanzlei
in einen individuellen Auftritt und ebensolche Maßnahmen umzusetzen, um bei potenziellen
Klienten als Problemlöser und Fachmann wahrgenommen werden zu können.

Angesichts der stark reglementierten Branche, einem erklärungsbedürftigen „Produkt”
und gelegentlich auch sensiblen Inhalten ist das keine einfache Aufgabe. Sie verlangt auf
der Werbe- bzw. Marketingseite jemanden, der ebenso Spezialist ist, wie ein Fachanwalt
es in seinem Bereich ist.